Es ist eine traurige Tatsache, dass es für Steuerpflichtige in der Tschechischen Republik sehr schwierig ist, Unterstützung von den Berufungsgremien der Finanzverwaltung zu erhalten. Einfach ausgedrückt, wenn ein örtliches Zoll- oder Finanzamt zum Nachteil des Steuerzahlers entscheidet, sind die Chancen gering, dass ihm ein Rechtsbehelf bei der Direktion für Finanzbeschwerden oder der Generalzolldirektion gelingt. Schließlich wird die erstgenannte Institution in der Steuergemeinschaft schon lange als "Bestätigende Finanzdirektion" bezeichnet, und ich bin der Meinung, dass die zynische Haltung gegenüber den Steuerpflichtigen "Seien Sie gemein zu ihnen, sie sollen selber kämpfen" ein philosophisches Diktat von oben ist. Einige Unternehmen (hauptsächlich kleinere Unternehmen und Einzelpersonen) legen einfach keine Berufung ein und zahlen nicht. Ich muss nicht betonen, dass ich eine solche Herangehensweise des Staates an seine "Kunden", die seine Dienstleistungen in Form erheblicher Steuern vorbezahlen, für völlig pervers halte.
Umso trauriger ist der Trend, den ich seit einigen Jahren beobachte, dass Steuerzahler selbst vor Gericht keine Rechte für sich beanspruchen können. Zumindest einige Verwaltungskammern der Regionalgerichte und einige Senate des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik verhalten sich immer häufiger eher wie Beamte als unabhängige Richter. Ich erinnere mich, wie ein Richter des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik in einem Vortrag sagte, dass sich nach einer grundlegenderen Entscheidung zu Ungunsten des Staats recht oft jemand vom Finanzministerium meldet und etwas in dem Sinne sagt - "Da werden wir wohl den Justizpalast xxx nur schwer aus dem Budget finanzieren können".
Die Begünstigung von Finanz- und Zollbehörden vor Gericht funktioniert seit langem und teilweise ist es auch gut so. Der Staat kann es sich kaum leisten, seine Angestellten genauso wie die Top-Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte im privaten Sektor zu bezahlen, und es ist wahrscheinlich richtig, dass die Gerichte dieses Ungleichgewicht in gewissem Maße ausgleichen. Aber alles sollte seine Grenzen haben, und manchmal frage ich mich, was hinter der Verfolgung von Steuerpflichtigen in der Verwaltungsjustiz steckt – ist das Hemd näher als der Rock? Böser Wille und Missgunst? Neid, Kleinheit oder nur ein Blick vom Tisch eines Menschen, der nur die Wärme seines Gerichtsbüros kennt?
Ein interessantes Beispiel in diesem Zusammenhang ist eine Reihe von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen im Fall VIAMONT. Der Punkt der Sache ist einfach. Nach §170 des Insolvenzgesetzes (IZ) werden im Insolvenzverfahren keine Verzugszinsen für während der Insolvenz entstandene Schulden gezahlt. Im Fall von VIAMONT hat das Finanzamt diese Verzugszinsen jedoch bemessen und die übermäßigen Mehrwertsteuerabzüge an VIAMONT nicht erstattet, sondern auf die Verzugszinsen angerechnet. Die Situation scheint sehr klar zu sein, alle Personen, einschließlich des Staates, sind rechtlich gleich (wir haben seit Jahrzehnten kein privilegiertes sozialistisches Eigentum mehr) und dennoch - ich habe die ersten Fälle in dieser Sache beim örtlichen Finanzamt, der Berufungsdirektion, dem Landgericht in Ústí nad Labem, der zehnten Kammer des Obersten Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichts verloren. Erst nach Jahren und vielen verlorenen Fällen erreichte ein anderer Fall der gleichen Art den erweiterten Senat des Obersten Verwaltungsgerichts, der schließlich nach gesundem Menschenverstand und völlig primitivem Recht (9 Afs 4/2018-65) zu unseren Gunsten entschied, und die Dinge liefen anders.
Aber um die Sache noch schlimmer zu machen, hat sich noch das Landgericht in Ústí nad Labem einen Gefallen an uns getan, das zwar zu unseren Gunsten entschieden hat, weil es nach der Entscheidung des erweiterten Senats des Obersten Verwaltungsgerichts nur schwer was anderes tun konnte, allerdings hat es beschlossen, uns eins auszuwischen, zumindest in Bezug auf die Verfahrenskosten. Es kombinierte mehrere Fälle mit ähnlichem Inhalt und sagte, dass wir im Hinblick darauf, dass wir 5 Klagen des gleichen Typs geschrieben haben, nur Anspruch auf die Kosten einer haben. Es ist eine völlig beispiellose Entscheidung, gegen die man sich selbst mit einer Standard-Kassationsbeschwerde nicht wehren kann. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als den Fall dem Verfassungsgericht vorzulegen und abzuwarten, ob das Verfassungsgericht dieses Problem angehen möchte, wenn es langfristig der Meinung ist, dass es nur wirklich wichtige rechtliche Probleme lösen sollte und nicht wenige unbedeutende Tausende von Insolvenzgläubigern.